Seit längerer Zeit wird im Mecklenburg-Vorpommerschen Landeswald eine naturnahe Forstwirtschaft praktiziert. Ziel ist ein ungleichaltriger Mischwald, der sich natürlich verjüngt. Die Verjüngung von Mischwäldern auf natürliche Art erfordert angepasste Schalenwildbestände. Die Herstellung und Erhaltung waldverträglicher Wildbestände ist damit eine Voraussetzung für den Erfolg der Waldbaustrategie.
Mit diesem Ziel wird die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken des Landes auf einer Fläche von ca. 220.000 ha durch die Forst- und Nationalparkämter organisiert. Dabei bieten sich vielfältige Möglichkeiten, private Jäger an der Jagd zu beteiligen.
Revierlose Jäger können Jahresjagderlaubnis- scheine erwerben, mit denen sie das gesamte Jagdjahr, vom 1. April bis zum 31. März, jagen dürfen.
Jagdlich passionierte Urlauber können zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine z.B. für eine bis drei Urlaubswochen erhalten. Aber auch Jagdgäste zur Einzel- und Gesellschaftsjagd sind willkommen. Für die an Bedeutung zunehmenden Gesellschaftsjagden im Herbst und Winter sind erfahrene Jäger mit ihren brauchbaren Stöber- und Schweißhunden gern gesehen.
Entsprechend Ihren Wünschen können Sie sich zwanglos, telefonisch, per Post, per Fax oder per E-mail, an ein Forst- oder Nationalparkamt Ihrer Wahl wenden. Gern unterstützen Sie die Forst- und Nationalparkämter auch bei der Quartiersuche.
(Quelle: www.wald-mv.de) |
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